Der Richterspruch zum Problem des Aneckens beim Rangieren mit dem Caravan hat uns in der Redaktion keine Ruhe gelassen. Unsere jungen Kollegen haben sich umgehend auf die Suche begeben und verschiedene Systeme ausfindig gemacht, welche …
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So mancher Caravan-Gespann-Lenker kennt die Situation: im Rangierbetrieb auf engem Terrain kommt Hektik auf, alles kurbeln und drehen nützt nichts, das Gespann verkeilt sich, Zugfahrzeug und Anhänger bekommen ein paar Schrammen und Dellen ab. Ein aktueller Richterspruch klärt die Versicherungsfrage für diesen Fall, leider nicht zu Gunsten des Verursachers.
Wer mit einem an seinem Auto angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, der kann nicht auf Schadensersatz durch die Vollkaskoversicherung hoffen. Denn die muss nur bei einem „Unfall“ zahlen. Davon kann nicht die Rede sein, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen „inneren“ Bedienfehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde. Das hat in einer ungewöhnlichen Entscheidung das Amtsgericht München klargestellt (Az. 343 C 11207/11).
Das teure Malheur wiederfuhr dem Besitzer eines VW Passats. Der hatte an seinen Wagen einen Anhänger angehängt und fuhr dann im Rückwärtsgang los. Dabei verdrehte sich die Anhängerkupplung, und der Anhänger schlug seitwärts am rechten Kotflügel des Pkws auf, wo er eine 20 Zentimeter breite Delle hinterließ. Ein Schaden, den die Versicherung des Autofahrers aber nicht begleichen wollte.
Und das zu Recht, wie das bayerische Amtsgericht betonte. „Der Fahrer des VW Passats hat, als er im Rückwärtsgang langsam Gas gab, den Crash mit seinen Anhänger sehenden Auges peu à peu selbst verursacht. Ein mit mechanischer Gewalt von außen plötzlich einwirkendes Ereignis, wie es in der Definition eines Unfalls gefordert wird, fand also nicht statt“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) den Richterspruch. So ist die Unfallversicherung zumindest nach Auffassung des Amtsgerichts aus dem Schneider und der Mann auf seinen Reparaturkosten in Höhe von 1.319 Euro sitzen geblieben.
Wem die Rangierarbeit mit dem Caravan schon immer zu gefährlich war, der sollte über eine sogenannte Rangierhilfe nachdenken, im folgenden Film wird ein System ganz gut erklärt. Vielleicht kein nötiges Zubehör, dafür ein recht witziges Feature.
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